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Die Gewichtsbeschränkung der Kat. B wurde erhöht!

Die Gewichtsbeschränkung der Kat. B wurde für Fahrzeuge mit Alternativantrieb, auf 4.250 kg heraufgesetzt und tritt ab am 01. April 2022 in Kraft!

Grund dafür ist, dass Fahrzeuge mit Batterie- oder Gasantrieb ein höheres Gewicht als konventionell angetriebene haben. Voraussetzung ist, dass das höhere Gewicht ausschliesslich dem alternativen Antriebssystem geschuldet ist.

05d VZV AS 2022 15